Viele offene Fragen zur USA-Einreise

Dienstag, Juli 27, 2010

 Bei Reisebüros und Veranstaltern herrscht derzeit Unsicherheit über ein neues Verfahren zur Erhebung von Passagierdaten bei Flugbuchungen für USA-Reisen. Zum 1. November 2010 wollen die USA weltweit das neue Programm Secure Flight einführen. Nach Angaben der US-Behörden soll damit die Flugsicherheit erhöht werden, indem künftig frühzeitig auch vor Abflug ein Abgleich der Passagierdaten mit Beobachtungslisten der US-amerikanischen Sicherheitsbehörden erfolgen kann.

Die US-amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde Transportation Security Administration (TSA) verpflichtet damit Fluggesellschaften bei Flügen in oder via die USA, bestimmte Daten ihrer Passagiere spätestens 72 Stunden vor Abflug an die TSA zu übermitteln. Obwohl die TSA Secure Flight bereits seit 2007 vorbereitet, sind jedoch viele Fragen im Zusammenhang mit der Datenerfassung und -übermittlung noch ungeklärt.

Um möglichst branchenweit offene und strittige Punkte mit den Betroffenen zu klären, hat sich der Deutsche ReiseVerband (DRV) dieses Themas als Vorreiter in der Branche angenommen und aktuell ein Treffen mit Vertretern führender Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Reisebüros und Reservierungssysteme (GDS) initiiert. Federführend und im Interesse seiner Mitglieder koordiniert der Branchenverband die Beantwortung noch offener Fragen, um seinen Mitgliedern eine möglichst reibungslose Einführung von TSA Secure Flight zu ermöglichen und Komplikationen zu vermeiden.

So wurde der Deutsche ReiseVerband bereits mehrfach von seinen Mitgliedern auf den möglichen Mehraufwand durch die Datenerfassung und damit erhöhte Prozesskosten für den Reisevertrieb angesprochen. Denn obwohl die Verpflichtung zur Datenerfassung und -übermittlung eindeutig bei den Fluggesellschaften liegt (so sieht es die “Secure Flight Final Rule” von 2007 vor), wenden sich immer wieder Airlines an den Vertrieb und fordern diesen zur Unterstützung auf. Die Regularien der TSA sehen allerdings keine Verpflichtung der Reisebüros oder Reiseveranstalter zur Datenerfassung vor.

Ungeklärt sind in diesem Zusammenhang auch Fragen der Haftung, sollten beispielsweise fehlerhafte Daten übermittelt worden sein. Ob ein Reisebüro zur Erfassung der Secure-Flight-Daten verpflichtet werden kann und wie es dafür vergütet werden könnte, sind weitere offene Punkte. Auf der Agenda des gerade stattgefundenen Treffens standen des Weiteren Fragen zu Datenschutz und der notwendigen technischen Infrastruktur.

Mehrfach wurde von den Teilnehmern des Treffens ein zentrales und neutrales Erfassungsportal – ähnlich der Plattform für die elektronische Einreisegenehmigung ESTA – für die Secure-Flight-Daten gewünscht. Einige der Fragen hat der DRV zur Klärung bereits an einen Ansprechpartner von TSA weitergeleitet. Geklärt werden konnte so zum Beispiel, dass der Name des Flugpassagiers so wie im Namensfeld des Reisepasses angegeben, erfasst werden muss und nicht wie im maschinenlesbaren Abschnitt desselben. Der Branchenverband wird sich weiterhin mit Nachdruck für eine schnelle Beantwortung der strittigen und ungeklärten Punkte einsetzen, damit Reisebüros und Veranstalter Flugbuchungen auch für Abflüge nach dem 1. November weiterhin möglichst reibungslos abwickeln können.

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